Einsatzkriterien
Leitlinien für den Einsatz der Notfallseelsorge
Aus der Erkenntnis, dass Menschen in traumatogenen Situationen stabilisiert werden sollen, um Spätfolgen zu verhindern, empfiehlt sich zum Vornherein die Integration der Notfallseelsorge in den Einsatzplänen von Polizei, Sanität und Feuerwehr oder die frühzeitige Alarmierung bei plötzlich auftretenden Auffälligkeiten, und zwar bei folgenden Ereignissen, bzw. Umständen:
- Ereignis mit Todesfolge: Verkehrsunfall, Aussergewöhnlicher Todesfall
- Ereignis, das Kinder betrifft
- Auffälliges Verhalten von betroffenen Personen: Stresssymptome, Hyperventilieren, Hyperaktivität, Stupor
- Die betroffene Person ist hilflos
- Eine grössere Anzahl Personen ist mitbetroffen, z.B. Belegschaft eines Betriebs, Zeugen eines Ereignisses
- Sinn- und Schuldfragen brechen auf
- Es besteht ein Bedürfnis nach Ritualen (Gebet/Salbung/Segnung/Kerzen)
- Betroffene Personen äussern von sich aus oder nach Rückfrage Wünsche für eine Begleitung
- Die NFS wird gewünscht
Die Notfallseelsorge bietet folgende Hilfen an:
• Vermittlung zu Stellen, die weiterhelfen
• Begleitung zur Identifikation oder Abschied von Verstorbenen im Institut für Rechtsmedizin (IRM) oder am Ereignisort
• Unterstützung der Polizei beim Überbringen der Todesnachricht

